Förderzusagen durch die IFB Hamburg im Mietwohnungsbau 2022 nach Bauherrengruppen
In Abstimmung mit der Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen bietet die IFB Hamburg zwei Förderwege für den Neubau von Mietwohnungen an, die unter die soziale Wohnraumförderung der Stadt fallen. Der 1. Förderweg stellt den Bau klassischer Sozialwohnungen sicher, der 2. Förderweg soll den Bau von Mietwohnungen für Menschen mit mittleren Einkommen stärken.
Sozialwohnungen sind mietpreis- bzw. belegungsgebundene Mietwohnungen. Die Schaffung solchen Wohnraums ist in Deutschland Aufgabe der einzelnen Bundesländer. Dies erfolgt über die Gewährung von Fördermitteln (zum Beispiel die Vergabe von Darlehen zu Vorzugsbedingungen oder Zuschüsse) an die jeweiligen Bauherren. Bauherren oder auch Fördernehmer können sowohl kommunale Wohnungsunternehmen wie auch private Investoren sein. Im Gegenzug verpflichten sich die Fördernehmer, die mit den Mitteln der sozialen Wohnraumförderung geförderte Wohnung nur an solche Haushalte zu vermieten, die über einen Wohnberechtigungsschein (WSB) verfügen.