Was sind Berufskrankheiten?
Ob eine Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt wird, entscheiden die gesetzlichen Unfallversicherungsträger als Teil der Sozialversicherung in Deutschland: die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften für Beschäftigte in der Privat- und Landwirtschaft sowie die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand für Beschäftigte von Bund und Ländern. Damit eine Anerkennung erreicht wird, müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden:- die Erkrankung wird in der Berufskrankheitsverordnung (BKV) aufgeführt
- der Betroffene war am Arbeitsplatz entsprechenden schädigenden Einwirkungen ausgesetzt
- zwischen beruflicher Tätigkeit, den Einwirkungen und der Krankheit besteht ein ursächlicher Zusammenhang